Handlungsleitfaden zur Außenbeleuchtung

Passend zu unserer Initiative gegen Lichtverschmutzung – die uns sogar schon ins Fernsehen gebracht hat – hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am 20.1.2020 einen Leitfaden zur Außenbeleuchtung veröffentlicht, der Städten und Gemeinden bei der Planung sparsamer und umweltschonender Beleuchtung helfen soll.

In Disukssionen mit Verantwortlichen wird oft argumentiert, es gäbe gesetzliche Regelungen zur Verkehrssicherung und somit eine generelle Pflicht zur Außenbeleuchtung. Dies stimmt so nicht ganz, wie der Leitfaden deutlich macht:

Beleuchtungen des öffentlichen Raumes sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Dagegen existieren Europäische Normen, wie zum Beispiel die Europäische Norm für Straßenbeleuchtungen (EN 13201), für Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien (EN 12464-2) oder für Sportstättenbeleuchtungen (EN 12193). Obwohl die Normen keine Pflichten im Rechtssinne begründen, werden sie von Kommunen und Planenden oft aus Angst vor Schadensersatzansprüchen wie rechtlich bindende Vorgaben behandelt und entsprechend eins zu eins umgesetzt oder sogar überinterpretiert. Allerdings können sich aus der Nichteinhaltung technischer Normen keine Schadensansprüche ergeben.
(Quelle: Leitfaden zur Außenbeleuchtung, Punkt 1.5, Seite 23 https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript543.pdf )

Die Erhellung der Nachtlandschaften durch künstliche Beleuchtung nimmt global im Jahr um ungefähr 2 bis 6 Prozent zu – mit Auswirkungen auf Mensch und Natur. Wie es Kommunen gelingen kann, die Lichtverschmutzung zu minimieren, indem sie ihre Straßen- und Gebäudebeleuchtung effizienter gestalten, beschreibt ein neuer Handlungsleitfaden. Den Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung der Außenbeleuchtung haben Forschende vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Universität Münster jetzt gemeinsam veröffentlicht.
(Quelle: https://idw-online.de/de/news730160 )

Das BfN kommt zum Schluss, dass wir mit künstlichem Licht möglichst sparsam umgehen sollten. Wir von der Sternwarte Schweinfurt sagen das ja schon lange 😉

“ Daher gilt für Außenbeleuchtungen der Leitsatz: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“. Diese Beschränkung der Beleuchtungsstärke auf das notwendige Maß dient nicht nur der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen, sondern führt gleichermaßen zu Energie- und Kosteneinsparungen.“
(Quelle: Leitfaden, Seite 61 )

Den Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung der Außenbeleuchtung können Sie dort herunterladen:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript543.pdf